Pferde-Lebensversicherung
26. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: TierversicherungTurnier- oder Zuchtpferde sind nicht nur geliebte Begleiter, sondern vor allem finanzielle Faktoren. Sie gewinnen hochdotierte Wettbewerbe oder erwirtschaften durch den Verkauf ihrer Nachzucht größere Geldsummen. Der unerwartete Tod eines solchen Pferdes würde daher einen doppelten Verlust darstellen. Zumindest vor den finanziellen Engpässen, die der Tod eines wertvollen Tieres mit sich bringt, kann die Pferde-Lebensversicherung schützen.
Von der Pferde-Lebensversicherung gedeckt wird der Fall, dass das Pferd eines natürlichen Todes stirbt. Jedes Pferd kann aus diversen Gründen Krankheiten entwickeln, die zu seinem Ableben führen. Selbst bei Behandlung kann eine Kolik beispielsweise die Ursache für den schnellen Tod des Pferdes sein – man kann das Tier noch so gut vor ihr schützen, ein gewisses Risiko besteht immer. Auch der altersbedingte Tod durch erkennbare oder bisher unerkannte Erkrankungen oder Schwächen ist in der Pferde-Lebensversicherung eingeschlossen. Bei Zuchtstuten enthält der Versicherungsvertrag meist noch eine Vereinbarung über den Tod der Mutter bei der Geburt – es kann auch sein, dass das Fohlen in die Versicherung aufgenommen werden kann.
Eine Pferde-Lebensversicherung ist vor allem aber für den Fall gedacht, dass ein Pferd bei einem Unfall oder in tierärztlicher Behandlung stirbt. Unfälle passieren spontan, oft muss noch am selben Tag entschieden werden, wie das weitere Schicksal des Pferdes aussehen soll. Selbst, wenn der Besitzer bereit wäre, die Behandlungskosten zu übernehmen, ist es in einzelnen Fällen humaner, eine Nottötung durchzuführen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein Springpferd eine schwere Beinverletzung zuzieht und wochen- oder monatelang nicht laufen könnte, was für Pferde eine Qual wäre. Da solche Unfälle vor allem denjenigen Turnierpferden passieren, die höhere Gewinne erwirtschaften, muss der finanzielle Ausfall gedeckt werden. Ebenso gestaltet sich der Fall, dass ein Pferd in tierärztlicher Behandlung stirbt.
Häufig decken Pferde-Lebensversicherungen den Fall, dass das Pferd gestohlen wird und nicht wieder auftaucht. Polizeiliche Ermittlungen werden zwar eingeleitet, doch es kann vorkommen, dass das Pferd trotzdem nicht wiedergefunden wird. Für die Finanzen des Besitzers bedeutet das einen ähnlichen, permanenten Ausfall wie im Falle des Todes. Daher werden die Schäden von der Pferde-Lebensversicherung übernommen.