Pflegegeldversicherung
7. September 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: PflegeversicherungDie Pflegegeldversicherung und die Pflegeversicherung stehen in engem Zusammenhang zueinander. Häufig ist beim Begriff Pflegegeld irrtümlicherweise von der Pflegeversicherung die Rede. Um den Zweck der Pflegegeldversicherung zu erklären ist deshalb eine kurze Beschreibung der Pflegeversicherung unumgänglich.
Die Pflegegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet, dass die Beiträge zu den Pflegeversicherungen für jeden Bürger Pflicht sind. Ausschlaggebend für das Entstehen der Pflegegeldversicherung war die Tatsache, dass die Pflegeversicherung lediglich eine Grundsicherung darstellt. Dies bedeutet für Versicherte, dass nur eine geringe Anzahl an Pflegeleistungen im Pflegefall von der Krankenkasse übernommen wird und sie im Normalfall für zusätzliche notwendige Leistungen teilweise oder im Gesamtumfang aufkommen müssen. Es lässt sich feststellen, dass seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 der Leistungskatalog kontinuierlich geschrumpft ist, was mit einem proportionalen Anstieg der Selbstkosten Pflegebedürftiger einhergeht.
Was die Pflegegeldversicherung auf den Plan ruft lässt sich an einem einfachen Beispiel darstellen. Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe eins wohnt in einem Altenpflegeheim. Die für ihn notwendigen Pflegeleistungen übersteigen das ihm per Gesetz zustehende Pflegegeld um ein vielfaches. Die private Pflegegeldversicherung soll hier einspringen und die Differenz vergleichen.
Wer sich für eine Pflegegeldversicherung interessiert sollte die Leistungen mehrerer Versicherer vor Abschluss eines Vertrages miteinander vergleichen. Nahezu alle großen Versicherer wie beispielweise die BHV, Axa oder die Württembergische bieten die Pflegegeldversicherung in ihrem Produktkatalog an.