Pflegeversicherung in der PKV
27. September 2009 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: PflegeversicherungDie Pflegeversicherung ist in Deutschland seit 1995 eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung, die sowohl alle gesetzlich Versicherten als auch die privat Versicherten betrifft. Wer sich aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse privat versichern kann, muss grundsätzlich auch in der privaten Versicherung Beiträge für die Pflegeversicherung entrichten, die sich allerdings nicht nach dem Einkommen richten.
In der privaten Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung abhängig vom Alter des Versicherten. Die Beiträge, die von den privaten Versicherern erhoben werden, sind im Wesentlichen in etwa gleich und müssen demzufolge nicht das Kriterium sein, nach dem eine PKV ausgewählt wird.
Mit dieser Gesetzgebung, dass die Pflegeversicherung für alle eine Pflichtversicherung wird, wollte der Gesetzgeber erreichen, dass zumindest ein Teil der bei Pflege entstehenden hohen Kosten über die Versicherung abgedeckt ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch genau geregelt, anders als bei der Krankenversicherung gibt es hier zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung keine gravierenden Unterschiede, es ist lediglich eine eher dürftige Grundversicherung.
Leistungen aus der Pflegeversicherung werden gezahlt, wenn eine mindestens sechs Monate andauernde Pflegebedürftigkeit besteht. Das heißt, der Versicherte braucht Hilfe beim Waschen, beim An- und Ausziehen und beim Essen oder im Haushalt. Diese Hilfe muss mindestens 90 Minuten täglich dauern, wobei die Hälfte der Zeit auf die Grundpflege angerechnet wird. Die Leistungen sind in Pflegestufen unterteilt, je höher die Pflegestufe, desto größer die Leistungen aus der Pflegeversicherung.Wer bessere Pflegeleistungen bekommen möchte, sollte immer eine private Pflege Zusatzversicherung abschließen.
Bei Angestellten, die privat versichert sind, beteiligt sich auch der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen für die private Pflegeversicherung, bis zum festgelegten Höchstbeitrag.