Private Krankenversicherung für Ausländer bieten in der Regel bessere Leistungen als die GKV
7. Mai 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungAls Ausländer ist man entweder in der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn man in Deutschland wohnt. Die Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen haben sehr viele Vertragsvarianten für Ausländer in der BRD. Die Versicherungsbeiträge können stark variieren. Die Leistung sowie der Zweck des Aufenthaltes bestimmen die Beitragshöhe der Krankenversicherung. Das Visum ist Pflicht vor der Einreise nach Deutschland. Bei Beantragung des Visums muss die Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden. Die sozialgesetzlichen Bestimmungen der Bundesregierung gelten für In- und Ausländer in der BRD. Ein wichtiger Aspekt für den Abschluss einer Krankenversicherung vor der Einreise ist, dass die vereinbarten Leistungen den Mindestleistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Ohne diese Basisleistungen ist die Absicherung nicht ausreichend gewährleistet. Der Arztbesuch ist mit einem solchen Leistungsumfang genügend abgedeckt. Zahnarztbesuche und Krankenhausaufenthalte gehören ebenfalls zum Leistungsbereich dieser Versicherung.
Der Preis bestimmt die Leistung der Krankenversicherung
Für gesetzlich Pflichtige aus dem Ausland kann eine Zusatzversicherung mit Top Leistungen abgeschlossen werden, womit Vorzüge eines Privatpatienten genießen kann. Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz bis zu 80% des Rechnungsbetrages beim Zahnarzt, Heilpraktikerleistungen und viele weitere Vorteile leistet die private Krankenzusatzversicherung. Eine private Krankenversicherung (PKV) kommt für den Ausländer, der in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtig ist auch in Frage. Somit könnte der Arzt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Die PKV bietet dabei weitaus bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).