Private Rechtsschutzversicherung
21. September 2009 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: RechtsschutzversicherungEs ist eigentlich fast immer so: Wenn man den Gang zu dem Versicherungsvertreter seines Vertrauens antritt, um sich über ein bestimmtes Produkt zu informieren und evtl. auch abzuschließen, dann verlässt man die Versicherungsagentur meist mit dem Vertrag über eine weitere Versicherung, die man sich hat aufschwatzen lassen. Und so kommt eine Versicherung zur anderen und irgendwann stellt man sich die Frage, welche von diesen Versicherungen man eigentlich wirklich braucht. Selbst Fachleute bezweifeln zuweilen das Portfolio der vorhandenen Versicherungen bei den Verbrauchern. Sie beklagen, dass es den Versicherungen hauptsächlich darum geht, ihre Produkte zu verkaufen, sie letztlich aber gar nicht auf die Bedürfnisse des Kunden eingehen. Denn es sollte schon die Frage erlaubt sein, wofür ein Mitglied im Autoclub in seiner Kfz-Versicherung eine Schutzbriefpolice abschließen sollte.
Welche Versicherung also für jeden Einzelnen wichtig ist, sollte der Versicherte zunächst einmal selbst wissen und die Versicherer sollten mit Augenmaß den Abschluss suchen. Das ist zwar schwierig, da auch der Gesetzgeber letztendlich keine Versicherung zur Pflichtversicherung erkoren hat mit Ausnahme der Kfz-Haftpflicht, ohne die kein Auto auf den Straßen fahren darf. Allerdings gibt es bestimmte Versicherungen, die in einem Haushalt durchaus ihre Berechtigung finden. Dazu gehört neben der Haus- und Haftpflichtversicherung auch eine private Rechtsschutzversicherung. Denn selbst wenn man eigentlich nicht zu den Menschen gehört, die einen Streit mit ihren Nachbarn suchen und diesen auch gerne vor Gericht austragen, so kann man auch ungewollt in eine Auseinandersetzung geraten.
Man denke nur daran, welche Folgen ein Unfall haben kann, den man als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht hat. Und wenn der Arbeitgeber plötzlich seinen besten Mitarbeiter kündigen möchte, dann hilft die private Rechtsschutzversicherung ebenfalls, in dem sie die Kosten für einen Rechtsanwalt und das Arbeitsgerichtsverfahren zahlt. Denn abgesichert in einer privaten Rechtsschutzversicherung sind alle Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte sowie Zeugen und Sachverständigen, die in den Bereichen privat, d. h. von Nachbar zu Nachbar, Verkehr oder Beruf, d. h. von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer, entstehen. Sollte das Gericht in seinem Urteil allerdings der Meinung sein, dass der Vorwurf berechtigt ist, dann übernimmt die private Rechtsschutzversicherung auch alle Kosten, die der Gegenseite entstanden sind.
Wer über die in der privaten Rechtsschutzversicherung abgesicherten Risiken Versicherungsschutz benötigt, der kann die Rechtsschutzversicherung beliebig erweitern um eine Eigentümerrechtsschutz oder um eine Vermieterrechtsschutz. Oftmals bieten die Versicherer dabei neben einem Prämienrabatt bei fünfjähriger Laufzeit eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall an, um die zu zahlende Prämie etwas niedriger zu halten.
Siehe auch im Versicherungen Infoportal:
Siehe im Web:
[...] Aktiv jetzt die Möglichkeit, sowohl die Hausratversicherung wie auch die Haftpflichtversicherung mit einer privaten Rechtsschutzversicherung zu verbinden. Sie ermöglicht Versicherten, ihre rechtlichen Ansprüche in jedem Fall durchzusetzen, denn die [...]