Private Zusatzpflegeversicherung | Zusätzliche Vorsorge neben der Pflegepflichtversicherung macht Sinn

22. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Pflegeversicherung

Über die private Vorsorge der heute arbeitenden und vor allem jungen Generation ist viel gesagt worden. Und die Notwendigkeit dieser privaten Eigenvorsorge wird unterstrichen durch die Bemühungen der Regierung, durch staatliche Fördermöglichkeiten wie die Riester-Rente möglichst vielen Menschen Gelegenheit zu geben, eine getrennt von der gesetzlichen Rente aufgebaute Altersvorsorge aufzubauen.

So wichtig diese Eigenvorsorge auch ist, so sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass mit der stetig steigenden Lebenserwartung aber auch die Gefahr der Pflegebedürftigkeit im Alter deutlich ansteigt. Zwar ist durch Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung die Absicherung für den Pflegefall in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittlich gut, doch werden auch für die Pflegeversicherung Szenarien eintreten, die entweder eine Beitragssteigerung erwarten lassen oder aber eine weitere Leistungskürzung zur Folge haben. Und wer in Pflegestufe III eingestuft werden muss, der kann die Kosten für die Pflege aus seinen laufenden Einnahmen kaum noch aufbringen.
Von daher kann im Pflegebereich wie auch in Bezug auf die Rente Eigenverantwortung durch Abschluss einer privaten Zusatzpflegeversicherung nur empfohlen werden, will man bei Pflegebedürftigkeit im Alter weder seinen nahen Angehörigen noch dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.

Angeboten werden die privaten Zusatzpflegeversicherungen von den privaten Versicherungsgesellschaften. Anders als z. B. eine private Krankenzusatzversicherung tritt der Versicherungsschutz ohne Erfüllung einer Wartezeit bereits bei Vertragsabschluss ein. Die Höhe des Beitrages richtet sich hierbei allerdings wie bei anderen privaten Versicherungen nach dem Eintrittsalter sowie nach dem Geschlecht. Daher empfiehlt sich bereits in jüngeren Jahren der Abschluss einer solchen Versicherung, da der Beitrag bei einem späteren Eintrittsalter deutlich ansteigt.

Tritt der Versicherungsfall allerdings ein, leistet die Versicherung nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit recht schnell. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich für eine stationäre oder ambulante Pflege entschieden wird. Mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit genießt der Versicherungsnehmer automatisch lebenslangen Versicherungsschutz durch die private Zusatzpflegeversicherung. Ebenso wird er von der Zahlung der weiteren Beiträge befreit. (zep)


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