Rechtsschutzversicherung
29. September 2008 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: RechtsschutzversicherungDie Rechtsschutzversicherung ist eine durchaus neuere Form der Versicherung. Es handelt sich bei der Rechtsschutzversicherung dabei grundsätzlich um ein Versicherungsverhältnis in Form einer so genannten Individualversicherung – also vereinfacht formuliert einer privatrechtlich begründeten Versicherung. Der Gegenstand der Rechtsschutzversicherung sind dabei die Kosten, die bei einem rechtlichen Prozess entstehen können, vor allem also Anwaltskosten, ebenso aber auch andere Kosten wie etwa Gerichtsgebühren, Sachverständigenhonorare und ähnliches.
Voraussetzung über eine Aktivierung des Versicherungsschutzes ist also stets ein so genannter Rechtsschutzfall. Dabei entspricht die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich dem Grundsatz der Spezialität des versicherten Risikos, mithin ist nicht jeder denkbare Rechtsstreit versichert, sondern nur bestimmte Rechtsgebiete oder Streitigkeiten bestimmter Art. Die genauen Bestandteile der Rechtsschutzversicherung können dabei durchaus auch – je nach Versicherer – divergieren. Häufig finden sich etwa Selbstbeteiligungen in den Vertragsklauseln, während andere Rechtsschutzversicherung ohne eine solche Eigenleistung funktionieren. Unterschiede ergeben sich zum Beispiel auch hinsichtlich der Behandlung von Kautionen. Während diese von manchen Versicherungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro übernommen werden, verzichten andere Anbieter – gänzlich oder in der Höhe – auf diesen Bestanteil.
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