Reiseabbruchversicherung

12. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Reiseversicherungen

Ganz gleich, ob der Urlaub weit im Voraus geplant und gebucht wird oder ob es sich um einen Last-Minute-Urlaub handelt: Jeder geht davon aus, dass die Reise nicht nur planmäßig angetreten werden kann, sondern dass auch vor Ort alles klappt und dass nach der Rückkehr aus dem Urlaub tatsächlich eine Erholung eingetreten ist.

Aber nicht immer kehren die Urlauber zufrieden aus dem Urlaub zurück und wünschten sich zuweilen sogar, sie wären gar nicht gefahren. Für schlechtes Wetter kann man ganz sicher niemanden verantwortlich machen; doch wenn eine Krankheit, ein Todesfall zu Hause oder gar ein schwerer Unfall eine Fortführung des Urlaubs aus persönlichen Gründen unzumutbar erscheinen lassen und eine Rückkehr nach Hause unumgänglich ist, wird der Urlaub ganz sicher sehr schnell als erledigt in die Erinnerung eingehen.

Die Kosten für die Reise werden nur dann erstattet, wenn der Reisende bereits vor Antritt der Reise eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung erstattet den Reisenden aus den genannten Gründen dann den anteiligen Reisepreis. Anteilig bedeutet, dass z.B. bei nötiger Abreise nach 7 von 14 Tagen ungefähr eine Erstattung des halben Reisepreises zu erwarten ist, wenn der Abreisegrund zu den versicherten Gründen gehörte. Während eine Reiserücktrittsversicherung nur zahlt, wenn Vorfälle wie zum Beispiel der Tod einer nahestehenden Person vor Antritt der Reise eintreten, bietet die Reise-Abbruch-Versicherung einen weitergehenden Tod, nämlich die anteile Reisekostenerstattung bei Reiseabbruch während des bereits angetretenen Urlaubs.

Reiseabbruchversicherungen können bereits bei der Buchung der Reise im Reisebüro abgeschlossen werden; alternativ besteht auch die Möglichkeit, sie über den freien Versicherungsmarkt abzuschließen, spätestens allerdings 15 bis 30 Tage vor Reiseantritt. In der Regel kosten sie zwischen 2 und 5 % des Reisepreises und können auch für mehrere Personen abgeschlossen werden. Allerdings sind Schiffsreisen in der Regel nicht versicherbar und wenn doch dann sind sie bei Abschluss wesentlich teurer.


« Reiseabbruchversicherung »
Lesen Sie weiterführend auch folgende Beiträge im Versicherungen Infoportal:



Mehr zu den Schlagworten dieses Artikels: , ,