Riester-Förderung für Ehepartner
28. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: AltersvorsorgeVon der Förderung im Rahmen der Riester-Rente können Anleger dann profitieren, wenn sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Neben Arbeitnehmern können dabei auch Beamte, Arbeitslose und Eltern während der Kindererziehungszeit die Förderung nutzen und so Kapital fürs Alter aufbauen. Lediglich Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können die Riester-Förderung nicht nutzen.
Ehepartner, die beide als Arbeitnehmer beschäftigt sind, erhalten die staatliche Förderung somit zweimal, und zwar in Form der Grundzulage in Höhe von jeweils 154 Euro. Zusätzlich wird die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder bezahlt, wobei diese Förderung lediglich einem Elternteil zusteht.
Allerdings ist es auch für Hausfrauen oder Selbstständige möglich, von der Riester-Rente zu profitieren und so mittelbar die Förderung zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und zum förderfähigen Personenkreis gehört. Ist dies der Fall, kann auch der Ehepartner die Riester-Rente abschließen und einen so genannten Zulagenantrag stellen.
Für den Erhalt der vollständigen Förderung ist es notwendig, mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommen sin den Vertrag einzuzahlen. Dies gilt immer dann, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und Einkommen erzielen. Ist jedoch nur einer der Partner direkt förderberechtigt, muss lediglich der förderberechtigte Vertragsinhaber den geforderten Mindestbeitrag abzüglich der individuellen Förderbeträge einzahlen. Der mittelbar förderberechtigte Ehepartner ist nicht zur Zahlung eines Mindestbeitrages verpflichtet, die Grundzulage sowie die Kinderzulage werden überwiesen, ohne dass ein Eigenbeitrag eingezahlt wird.
Zulagenanträge für lediglich mittelbar förderberechtige Ehepartner können grundsätzlich bei allen Versicherungsgesellschaften, die die Riester-Rente anbieten, eingereicht werden. Zu den Versicherungsgesellschaften gehören unter anderem die Alte Leipziger Versicherung, die AXA Versicherung sowie die Cosmos Direkt Versicherung.
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