Riester Rente – Möglichkeiten für Frauen

28. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist für nahezu alle Menschen enorm wichtig, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden sich in den kommenden Jahren immer weiter reduzieren. Um nicht von Altersarmut betroffen zu sein, ist eine private Vorsorge, zum Beispiel über die gesetzlich geförderte Riester-Rente, sinnvoll.

Diese Form der Vorsorge ist aber nicht nur für Männer mit einer durchgehenden Erwerbsbiographie ideal, sondern auch für Frauen bietet die Riester-Rente zahlreiche Möglichkeiten. Schließlich sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen deutlich reduzierter, denn durch Teilzeitbeschäftigungen, Schwangerschaften und Erziehungszeiten wird keine gleich bleibende oder gar steigende Rentenzahlung erreicht.

Für Frauen, die sich für die Riester-Rente entscheiden, ist es enorm wichtig, frühzeitig mit einem derartigen Vertrag zu beginnen. Im Idealfall wird die Riester-Rente bereits mit dem Beginn der Ausbildung abgeschlossen, denn bereits zu diesem Zeitpunkt sind Vertragsinhaber förderberechtigt. Für Alle, die sich noch vor dem 25. Lebensjahr für eine Riester-Rente entscheiden, gewährt der Staat sogar eine einmalige Sonderförderung in Höhe von 200 Euro. Sofern das Einkommen noch nicht ausreichend ist, hohe Einzahlungen in den Riester-Vertrag zu gewährleisten, können anfangs auch zehn Euro pro Monat ausreichend sein, um die volle staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich steht Frauen ebenso wie Männern eine Grundförderung von 154 Euro pro Jahr zur Verfügung, sofern mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag investiert werden. Um die vollständige Förderung erhalten zu können ist es wichtig, die Einzahlungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, insbesondere dann, wenn eine Gehaltserhöhung erreicht werden konnte oder wenn der Übergang von Teilzeitarbeit in eine Vollzeitbeschäftigung erfolgt.

Neben der Grundförderung erhalten Frauen zusätzlich die Kinderzulage, da diese lediglich einem Elternteil zur Verfügung steht und in der Regel die Frauen diese Förderung für ihren Sparvertrag nutzen. Die Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, 185 Euro pro Jahr. Jüngere Kinder mit Geburtsdatum ab dem 01. Januar 2008 werden sogar mit 300 Euro pro Jahr gefördert. Durch diese Förderung reduziert sich der zu zahlende Eigenbeitrag erheblich, denn die staatliche Förderung wird bei der Berechnung des Eigenbeitrages anerkannt. Somit müssen Frauen für die eigene Vorsorge deutlich geringere Beträge aufbringen, denn die Förderquote beträgt nicht selten mehr als 50%.

Diese Chancen sollten Frauen unbedingt nutzen, ein Riester-Vertrag, wie er etwa von der Generali Versicherung, der AXA Versicherung oder der Allianz Versicherung angeboten wird, kann hierfür eine gute Wahl sein.




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