Riesterzertifizierte Immobiliendarlehen

2. November 2009 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Altersvorsorge, Weiterführendes zu Finanzen & Finanzierung

Wohneigentum ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, denn so müssen Rentner im Alter keine Miete mehr bezahlen, wodurch das Einkommen nicht so stark belastet wird. Um Bau- und Kaufwillige zu unterstützen, hat die Rot-Schwarze Bundesregierung im Jahr 2007 die neue Eigenheim-Rente beschlossen, mit der der Wunsch von Wohneigentum staatlich gefördert erfüllt werden kann. Die Nutzung der neuen Eigenheimrente ist jedoch nur für Immobilien möglich, die ab 2008 gekauft oder gebaut werden, frühere Bauprojekte sind nicht förderfähig.

Um die Förderung für Wohneigentum nutzen zu können, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dies ist zum einen die Möglichkeit, Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag zu entnehmen und dieses in das neue Haus oder die Eigentumswohnung zu investieren.

Weiterhin subventioniert der Staat die Tilgung eines bestehenden Darlehens, und zwar durch die Zahlung von Zulagen. Kreditnehmer können dabei 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage nutzen. Seit 2008 wurde die Kinderzulage sogar auf 300 Euro erhöht, jedoch nur für Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden. Dieses Geld können Kreditnehmer direkt als Sonderzahlung in ein riesterzertifiziertes Immobiliendarlehen investieren, um so eine schnellere Entschuldung zu erreichen. Zusätzlich können die Beiträge für das Darlehen bis zu einer Höchstsumme von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Aktuell fördert der Staat drei Arten der riesterzertifizierten Immobiliendarlehen. Dies ist zum einen das klassische Annuitätendarlehen, bei dem die Förderbeträge als Sondertilgungen eingesetzt werden. Diese Darlehen weisen feste Zinsbindungsfristen und Laufzeiten von bis zu 35 Jahren auf. Sie sind die in Deutschland am häufigsten genutzten Immobiliendarlehen, die durch Eintragung einer Grundschuld gesichert werden.

Neben den Annuitätendarlehen fördert der Staat auch Bauspardarlehen. Diese können jedoch nur dann genutzt werden, wenn bei einem bestehenden Bausparvertrag das notwendige Guthaben eingezahlt wurde und der Vertrag zuteilungsreif ist. Bis zur Zuteilung können Sparer ebenfalls die Riester-Förderung nutzen, sofern es sich um einen Riester-Zertifizierten Bausparvertrag handelt. Sollte die Darlehenssumme bereits während der Ansparphase benötigt werden, kann auch ein Kombinationsmodell aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag genutzt werden. Dieses Kombinationsmodell ist ebenfalls förderfähig.

Welche Form der riesterzertifizierten Immobiliendarlehen sich für den Darlehensnehmer tatsächlich eignet, kann nur bei einer ausführlichen Beratung entschieden werden, denn die Darlehensarten unterscheiden sich im Zinssatz, in ihrer Flexibilität sowie den Anforderungen an das Darlehen.

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