Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme

1. September 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient in der Regel dazu, die Hinterbliebenen abzusichern. Besonders, wenn eine Baufinanzierung aufgenommen wurde, sollte man über den Abschluss einer solchen Risikolebensversicherung nachdenken. Verstirbt der Versicherungsnehmer, wird die Todesfallsumme dazu verwendet, die Hypothek abzulösen und versetzt somit die Hinterbliebenen in die Lage, die Immobilie sorgenfrei behalten zu können.

Die meisten Immobilienfinanzierungen werden über Annuitätendarlehen abgewickelt. Das bedeutet, dass durch die vereinbarte monatliche Tilgungsrate die Kreditsumme laufend gesenkt wird. Um ein solches Annuitätendarlehen perfekt abzusichern, empfiehlt es sich, eine Risikolebensversicherung mit sinkender Todesfallsumme abzuschließen. Dabei wird der Tilgungssatz der Immobilienversicherung als Senkungsquotient bei der Risikolebensversicherung eingesetzt. Risikolebensversicherungen mit fallender Todesfallsumme sind von der Beitragsgestaltung her wesentlich günstiger die adäquaten Risikoversicherungen, die eine gleichbleibende Todesfallsumme aufweisen. Das resultiert daraus, dass sich das versicherte Risiko, also die Darlehenssumme, kontinuierlich reduziert. Verändert sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse die Tilgungsleistung, sollte man sich auf jeden Fall mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Unter Umständen besteht dann die Möglichkeit, auch die Senkungsrate der Todesfallsumme entsprechend anzupassen. Risikoversicherungen bilden kein Kapital. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer wird, wenn die Versicherung nicht leisten musste, kein Geld zurückerhalten.

Risikolebensversicherungen setzen einen einwandfreien Gesundheitszustand des Versicherten voraus. Eine wahrheitsgemäße Selbstauskunft durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen kann von Seiten der Versicherungsgesellschaft noch durch das Verlangen nach einer ärztlichen Untersuchung unterstützt werden. Nicht wahrheitsgemäße Angaben, die nachweislich durch den Versicherten erfolgten, führen dazu, dass die Gesellschaft im Todesfall nicht zur Leistung verpflichtet werden kann. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Tarife der einzelnen Anbieter auf dem Markt miteinander zu vergleichen. Es gibt Gesellschaften, die zum Beispiel besonders günstige Tarife für Nichtraucher anbieten.

Wenn sich Partner gegenseitig durch eine Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallleistung absichern möchten, nennt man diese Versicherungsform eine Versicherung auf zwei verbundene Leben. Auch eine solche auf Gegenseitigkeit beruhende Absicherung kann mit einer kontinuierlich fallenden Todesfallsumme erfolgen.


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