Rollerversicherung

28. Juli 2010 | Beitrag von: | Rubrik: KFZ-Versicherung

Halter von Roller oder Mopeds sind in Deutschland ebenso wie Halter von PKWs oder LKWs gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sichert eventuell entstandene Schäden Dritter, die durch Unfälle entstehen. Dabei übernimmt die Versicherung unter anderem die Kosten für Sachschäden, etwa für beschädigte Fahrzeuge, aber auch Vermögensschäden und Personenschäden werden übernommen. Letztere können enorme Kosten verursachen, wenn Betroffene aufgrund der Schäden nicht mehr arbeiten können oder dauerhaft invalide werden. Eine Absicherung über mehrere Millionen Euro, wie sie von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, ist daher auch im Rahmen einer Rollerversicherung ratsam. Die Mindestdeckungssumme, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten wird, liegt derzeit bei 7,5 Millionen Euro, alternativ werden aber auch Verträge mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro angeboten. Die Beiträge sind in diesem Fall zwar höher, allerdings sind die Aufschläge relativ gering.

Neben der klassischen Haftpflichtversicherung für Roller bieten einige Versicherungsunternehmen, so zum Beispiel die R+V Versicherung oder die HUK24, auch die Kasko für Rollerhalter an. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für Dritte, sondern sie deckt auch entstehende Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Elementarschäden entstanden sind. Zu den versicherten Elementarereignissen gehören Hagel, Blitzschlag, Sturm und Überschwemmung. Zudem sind Schäden durch Diebstahl und beim Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art versichert.

Die Versicherung bei Rollern wird durch die Ausgabe eines Versicherungskennzeichens bestätigt. Zu beachten ist dabei, dass Roller in jedem Jahr ein neues Versicherungskennzeichen benötigen, welches bei Versicherungsvertretern oder Banken vor Ort beantragt werden kann.


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