Auf Rückkaufswert beim Vergleich von Lebensversicherungen achten
16. Februar 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: LebensversicherungEin kürzlich beim Handelsblatt in Zusammenarbeit mit der Rating-Agentur Franke & Bornberg erschienener Artikel warnt Verbraucher davor, beim Vergleich und Abschluss von Lebensversicherungen mehr Augenmerk auf die so genannten Rückkaufswerte der Policen zu legen. Denn: viele Versicherer hätten ‘heimlich’ an den Rückkaufswerten geschraubt, um die für Normalfälle ausweisbaren Überschussbeteiligungen und Renditen zu schönen.
Wer seine Lebensversicherung von Anfang bis Ende regelmäßig und unterbrechnungsfrei bespart, den interessiert das in erster Instanz zwar erst einmal weniger. Doch angeblich wird heute nur noch jeder dritte Policenvertrag tatsächlich sauber bis zu Ende geführt. Der Rest wird vorher gestoppt (ausgesetzt oder ganz gekündigt), verkauft, beliehen o.ä.
Wer aber vorzeitig aus einem Vertrag raus möchte, für den ist es wichtig, was die Versicherung aus der ‘halben’ Police noch ausschüttet. Und hier langen viele Versicherer ordentlich zu. Stornogebühren, besondere Verwaltungskosten und so manch findiger Kostenbestandteil wird da berechnet und vom Vermögen des Kunden abgezogen. Entsprechend sinkt der so genannte Rückkaufswert der Versicherung.
Besonders übel erwischt es Versicherungsnehmer in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit. Wer etwa eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung in den ersten fünf Jahren wieder kündigt, erhält häufig nur einen Bruchteil seiner Einzahlungen, weil die nicht zu verachtenden Abschlusskosten (Maklerprovision etc.) häufig voll auf die ersten fünf Versicherungsjahre verrechnet werden. Im Klartext: die ersten Jahre spart der Kunde nur dafür, die hohen Abschlusskosten der Versicherung zu bezahlen.
Zwar sind die konkreten Regelungen für die Rückkaufswerte für die meisten Verbraucher nicht transparent und entsprechend nicht ohne weiteres vergleichbar. Eine Grafik im o.g. Handelsblatt-Artikel zeigt aber schon, wie die Lebensversicherer die Rückkaufwerte ihrer Verträge in der letzten Zeit modifiziert haben. Betrachtet wurden hier unter anderem die Produkte/Tarife Allianz R2, Alte Leipziger RV10, Axa AG1, Continentale R1, Debeka A1, Delta Llyod ARZ 10, Europa E-R1, Gothaer VarioRent plus Classic, LV 1871 RT1, Swiss Life 810 und Volkswohlbund SR.
Über alle Tarife hinweg ist hier sichtbar, dass die Versicherer im Durchschnitt 0,6% bis 0,7% gekürzt haben an den Rückkaufswerten (die zur Ausblendung verschiedener Gestaltungsvarianten sowohl für das 5. Versicherungsjahr als auch das 34. Jahr der Police ausgewiesen wurden). Bei einer Lebensversicherung, in die jemand über 34 Jahre hinweg monatlich Hundert(e) Euro eingezahlt hat, kann eine solche Anpassung schon einen guten Urlaub bedeuten.
Besonders übel fällt in der Aufstellung der Tarif AG1 der Axa Versicherung auf – hier wurde der Rückkaufswert im fünften Versicherungsjahr um gut 13% gekürzt, bei Rückkauf im 34. Jahr beträgt die Veränderung laut Auswertung sogar satte -15,5%.
Dabei soll und darf natürlich nicht verschwiegen werden, dass die Axa aber auch auf der positiven Seite das Extrem abbildet: die Veränderung der Ablaufleistung des Versicherungsvertrags erhöhte sich um satte 13,8%, während im Durchschnitt aller beleuchteten Assekuranzen die Ablaufleistung mit -1,15% rückläufig war.
Was heißt das nach Meinung von Experten wie z.B. der Versicherungsanalytiker von Franke und Bornberg? – Die Versicherungen ‘tunen’ ihre Verträge in der Form, dass wenig(er) beachtete Kennzahlen heimlich reduziert/verschlechtert werden und man dafür in den stärker bei Vergleichen herausgestellten Kennzahlen positiv punktet. Konkret: die Leistung solcher ‘optimierten’ Tarife wird im Idealfall tatsächlich besser, dafür ist der Versicherte jedoch angeschmiert, wenn er den Vertrag vorzeitig loswerden muss.
Ob das im Interesse der Verbraucher ist, wenn nur ein Drittel der Verträge bis zum Ende ‘durchgehalten’ wird, ist fraglich…
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