Rückkehr in die GKV | Was geht, was geht nicht?
6. April 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungGesetzlich Versicherte, deren Einkommen drei Jahre nacheinander die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, können in die private Krankenkasse wechseln. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Mit diesen Vorschriften will der Gesetzgeber vermeiden, dass Versicherte in jungen Jahre in die private Krankenkasse wechseln und dort geringere Beiträge bezahlen, im Alter dann jedoch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen, um der Beitragssteigerung in der PKV zu entkommen.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn die Einkünfte des Versicherten dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung gewandelt wird oder wenn eine neue Tätigkeit angenommen werden muss. Rückkehrer in die gesetzliche Krankenkasse müssen dann nachweisen, dass ihr Einkommen ein ganzes Jahr lang unter der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Lediglich dann, wenn Versicherte bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich. Um Kosten zu sparen, kann in diesem Fall lediglich ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenkassen erfolgen. Dieser bietet geringe Beiträge, das Versorgungsniveau liegt jedoch auch dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Versicherte, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse gänzlich befreien lassen, können grundsätzlich nicht mehr zurück in die GKV. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht bietet dann auch die Möglichkeit, bei geringeren Einkommen in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.
Nur dann, wenn Versicherte arbeitslos werden, erfolgt seitens der Arbeitsagenturen die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden in diesem Fall von der Arbeitsagentur übernommen, Versicherte müssen also keine eigenen Beiträge leisten.
Grundsätzlich muss der Wechsel zurück in die GKV gut überlegt werden. Sollte der Vertrag bei der privaten Krankenkasse nämlich gekündigt werden, gehen die Altersrückstellungen verloren. Bei Neuabschluss eines privaten Versicherungsvertrages müssen diese dann von neuem aufgebaut werden. Sofern Versicherte damit rechnen, bald wieder höhere Einkommen zu erzielen, kann auch ein Anwartschaftstarif helfen, die Altersrückstellungen zu erhalten und in die PKV zurückzukehren.