VHV PRO BAU
19. Oktober 2010Versicherungen für private Bauherren sind auch dann ratsam, wenn der Bauherr selbst nicht die durchführende Person ist, also diese Aufgabe an andere Personen, wie etwa Architekten oder Bauleiter, überträgt. Die Sorgfaltspflicht liegt trotzdem bei ihm, er haftet also im Schadensfall. Die VHV Versicherung bündelt unter dem Produktnamen PRO BAU verschiedene Versicherungen für private Bauherren. Nach [...]