Bauhaftpflichtversicherungen
19. April 2011Der Bauherr ist für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass von seiner Baustelle keine Gefahr für Dritte und deren Eigentum ausgeht. Wenn ein Besucher oder ein Bauarbeiter in eine ungesicherte Grube hineinstürzt oder das Gerüst auf das Gartenhaus des Nachbarn fällt, haftet der Bauherr für [...]