Beamtenkrankenkasse
24. Mai 2010Beamte erhalten in der Regel von ihrem Dienstherrn Zuschüsse zu den ihnen im Krankheitsfall entstehenden Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Heilmittel. Diese Beihilfe genannten Zusatzzahlungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, haben aber eines gemeinsam: sie decken nur einen Teil der tatsächlich aufgewendeten Kosten, für den Rest muss der Beamte entweder selber in die [...]