Durchgriffshaftung
6. September 2010Mit dem Begriff „Durchgriffshaftung“ bezeichnet man die persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaftern einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung (z. B. GmbH). Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen für die sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Generell gibt es für die Durchgriffshaftung keine gesetzlichen Regelungen und obwohl sie in der Rechtsprechung entstanden ist, sind [...]