Gliedertaxe zur Ermittlung des Invaliditätsgrades bei Unfallversicherungen
4. April 2011Die Gliedertaxe wird häufig in der privaten Unfallversicherung verwendet, um im Fall einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung einer Person den Invaliditätsgrad festzustellen. Als Gliedertaxe werden gewöhnlich die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den aktuellen Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) vorgeschlagenen Werte genutzt. Nach diesen beträgt der Invaliditätsgrad z.B. bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit: • eines Auges 50 % [...]