Verkehrshaftungsversicherung
6. September 2010Die Verkehrshaftungsversicherung gehört zu den Transport-Versicherungen, die in der Verkehrswirtschaft obligatorisch von Spediteuren, Frachtführern und Lagerhaltern abgeschlossen werden muss. Für Frachtführer, deren LKW inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, ist diese Versicherung nicht zwingend notwendig. Kommt es zu Verletzungen der im Verkehrsvertrag enthaltenen Bestimmungen, so soll die Verkehrshaftungsversicherung im Normallfall greifen. [...]