Beihilfeergänzungsversicherungen
2. Oktober 2009Beihilfeergänzungsversicherungen sind Tarife privater Krankenversicherer, die sich nur an Personen mit Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst richten. Staatsbedienstete, also Richter und Beamte, haben im Normalfall keine Krankenversicherung im üblichen Sinne. Für sie zahlt der Dienstherr im Krankheitsfall einen Teil der Kosten mittels Beihilfe, zum Beispiel für ambulante oder stationäre Behandlungen und Arzneien. Die Beihilfe deckt in [...]