Tierversicherungen
11. April 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: TierversicherungDer Begriff „Tierversicherung“ umfasst verschiedene Absicherungsmöglichkeiten, in deren Mittelpunkt Haustiere, Nutztiere und Zuchttiere stehen. Tierhalter schützen sich durch den Abschluss einer Tierversicherung vor den finanziellen Risiken, die sich aus der Haltung eines Tieres ergeben können. Solche Risiken sind die Schädigung des Tieres infolge eines Unfalles oder Krankheit, der Tod des Tieres oder Schadensersatzansprüche Dritter, wenn das eigene Tier einer anderen Person Schaden zugefügt hat. Ein realitätsnahes Beispiel für Letzteres ist der losgerissene Hund, der auf seinen „Streifzügen“ einen Autounfall verursacht. Dies kann dem Hundehalter teuer zu stehen kommen, im schlimmsten Fall besteht nämlich nicht nur ein Blechschaden, sondern ein nachhaltiger Personenschaden.
Gut abgesichert für diesen Fall ist der Halter mittels einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche – ähnlich einer Privathaftpflichtversicherung – eintritt, wenn eine dritte Person eine Schädigung des Körpers, des Eigentums oder des Vermögens erleidet. Während die private Haftpflichtversicherung jene Schäden übernimmt, die der Versicherungsnehmer verursacht, stehen bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung Schäden durch das in der Police benannte Tier im Vordergrund.
Ein ebenso großes finanzielles Risiko ist die Erkrankung oder der Tod des Tieres, vor allem wenn es sich um Zucht- oder Nutztiere handelt, aber auch der treue Begleiter von „Frauchen“ und „Herrchen“ stellt für jene einen nicht zu unterschätzenden Wert dar. Tierhalter wissen, der Besuch beim Tierarzt ist oft kostenintensiv, selbst wenn das Tier nicht krank ist, sondern lediglich Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen anstehen. Zu bedenken sind natürlich auch die zuweilen hohen Kosten im Krankheitsfall für Diagnostik, Behandlung, Medikamente. Und dabei kann selbst aus einer Blasenentzündung schon ein teures Unterfangen werden. Je nach Vertragsgestaltung erstattet die Tierkrankenversicherung die Aufwendungen für vorsorgliche Maßnahmen, Diagnostik, Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlung. Die Kosten für Operationen, für die damit zusammenhängende Unterbringung und Nachbehandlung werden von der Tieroperationskostenversicherung übernommen.
Die Tierlebensversicherung tritt in Leistung, wenn das Tier verstirbt, eingeschlossen ist dabei zumeist die notwendige Einschläferung. Tierlebensversicherungen sind insbesondere für Halter von Zuchttieren und Nutztieren interessant, da in diesem Bereich die Einsatzfähigkeit des Tieres eine zentrale Rolle spielt, können ferner „Unbrauchbarkeit“ und Diebstahl Vertragsbestandteil sein. Eine Diebstahlversicherung gibt es darüber hinaus auch als einzelne Police.
Die verschiedenen Arten von Tierversicherungen werden vorrangig für Hunde, Katzen und Pferde offeriert. Dies begründet sich gewiss einerseits darin, dass die Haltung solcher Tiere ein größeres Risiko birgt, andererseits ist die Haltung bestimmter Haustiere meistens bereits über andere Policen abgedeckt, zum Beispiel das Kaninchen als gezähmtes Tier innerhalb der Privathaftpflichtversicherung. Üblich sind des Weiteren Versicherungspakte, die mehrere Tierversicherungen enthalten, beispielsweise eine Kombination aus Pferdehalterhaftpflicht, Pferdehalterrechtsschutz, Reiterunfallversicherung und Operationskostenversicherung für Pferde.
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