Umweltschaden-Versicherung
26. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: HaftpflichtversicherungenDie Umweltschaden-Versicherung versichert im Rahmen der Unternehmensversicherung gegen Schäden der Umwelt. Das im November 2007 erlassene Umweltschadensgesetz haftet in Deutschland jeder Verursacher eines Umweltschadens für die Schäden. Das Gesetz reglementiert nicht nur den Schaden an Einzelpersonen, sondern generell für alle Schäden an der Fauna, an der Flora und an Gewässern oder Böden. Eine Verpflichtung zur Sanierung schreibt das Umweltschadensgesetz zwingend vor. Diese Haftungssituation stellt für viele Unternehmen eine Menge an unkalkulierbaren Risiken dar. Sie haften nicht nur für Schäden aufgrund eines Störfalles, sondern auch für die Schäden aus dem regulären und genehmigten Normalbetrieb. Die Gesetzesregelung erlaubt es auch Umweltverbänden, gegen eine zuständige Fachbehörde eine Untätigkeitsklage einzureichen, wenn diese trotz Anzeichen von Schäden gegen den Verursacher dieser Schäden nicht aktiv wurden. Die sogenannte Durchgriffshaftung kann dann angewandt werden, wenn auf der Suche nach einem Verursacher eines Umweltschadens auch die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens höchstpersönlich für eine Sanierung der verursachten Schäden haftbar gemacht werden.
Die Deckungskonzepte der bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung übernehmen nicht die Risiken, die sich aus der neuen Haftungssituation des Umweltschadensgesetzes ergeben. Eine Umwelthaftpflichtversicherung deckt lediglich die Ersatzansprüche aus Sach- oder Gesundheitsschäden. Eine Regulierung von ökologischen Schäden ist nicht Bestandteil des Versicherungsumfanges. Um diesen Missstand zu beseitigen, wurden vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zwei Musterbedingungen für die Versicherbarkeit ökologischer Schäden veröffentlicht. Diese Allgemeinen Bedingungen für eine Umweltschaden-Versicherung und die Umweltschaden-Basisversicherung sollen eine unverbindliche Empfehlung für die Versicherungsunternehmen darstellen. Diese Musterbedingungen sehen die Grundabdeckung für die Schäden vor, die außerhalb des Betriebsgrundstückes entstehen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden innerhalb eigener Grundstücke kann gegen entsprechend höhere Versicherungsprämien mit dem Versicherer vereinbart werden.
Da das Umweltschadensgesetz eine rückwirkende Haftung für den Zeitraum zwischen dem 30.4. und dem 14.11.2007 vorsieht, bieten einige Versicherungsgesellschaften für diesen Zeitraum einen rückwirkenden Versicherungsschutz an, allerdings nur unter der Voraussetzung, wenn bei Vertragsabschluss noch keinerlei Umweltschäden vorliegen.
Mehr zu den Schlagworten dieses Artikels: betriebliche Versicherungen, Betriebshaftpflicht Versicherung, Betriebsversicherung, Durchgriffshaftung, Firmenversicherungen, Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschaden-Basisversicherung, Umweltschadenversicherung, Unternehmensversicherung