Unfallversicherung & Berufsunfähigkeit

26. Februar 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Aktuell zum Thema Versicherung

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, eines Kindergarten oder Schulbesuchs zu den gesetzlichen Versicherungen zählt. Die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall wird mit der Unfallversicherung so abgesichert. Leider ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung eben nur in den Fällen gegeben, wenn der Unfall, der zur Berufsunfähigkeit führt, im Rahmen der Berufsausübung, des Schul- oder Kindergartenbesuchs geschieht. Hier werden dann alle Leistungen, die für die Vermeidung der Berufsunfähigkeit erforderlich sind, von der Unfallversicherung finanziert. Auch Kinder können schon von Berufsunfähigkeit betroffen sein, lange bevor sie in das Berufsleben einsteigen und so ist die Unfallversicherung für Kinder wichtig, um hier alle Maßnahmen ergreifen zu können, die dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und damit der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.

Die Berufsunfähigkeit kann durch einen schweren Unfall von einem Tag zum anderen eintreten. Da dieser Unfall auch im privaten Bereich geschehen kann, sollte man sich grundsätzlich Gedanken über den Unfallschutz im Privatbereich machen, um eine Berufsunfähigkeit durch Unfall auch bei der Verrichtung privater Tätigkeiten abzusichern. Im Rahmen der Privaten Unfallversicherung sind dann alle körperlichen Schäden mit möglicherweise bleibenden Folgen auch im Privatbereich abgesichert. Das kann sich dann rentieren, wenn ein beispielsweise ein schwerer Sturz beim Fensterputzen eine dauerhafte Beeinträchtigung der Geh- und Stehfähigkeit mit sich bringt, die dann im Rahmen des Beispiels eine Berufstätigkeit als Verkäufer oder Verkäuferin unmöglich macht. Hier spricht der Gesetzgeber von einer Berufsunfähigkeit, da ein erlernter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In einem solchen Falle trägt nun die Unfallversicherung – gesetzlich oder privat, je nach Zeitpunkt des Unfalls – sämtliche Kosten, die im Rahmen der Maßnahmen entstehen, um eine Berufsunfähigkeit als Verkäufer oder Verkäuferin somit zu verhindern. Die Leistungen gehen weit über die Sätze der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus und so sind auch teure Rehamaßnahmen auf Kosten der Unfallversicherung nicht ungewöhnlich, um eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden. Sollte die Berufsunfähigkeit trotz aller Behandlungsmaßnahmen nicht abzuwenden sein, so erhält der Geschädigte auch aus der Unfallversicherung finanzielle Ersatzleistungen in Form einer Rente, die den Rahmen der gesetzlichen Rente deutlich übersteigen.


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