Unterversicherungsverzicht
24. Januar 2011 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Aktuell zum Thema VersicherungBeim Abschluss einer Hausratversicherung wird gemeinsam mit der Versicherung die individuelle Schadens- und somit die Versicherungssumme festgelegt. Dabei ist es wichtig, die Summe aller Hausratgegenstände aufzunehmen, so dass die Versicherung im Schadensfall vollumfängliche Leistungen bieten kann.
Da auch die Versicherungsprämie nach der Höhe der Versicherungssumme berechnet wird, entscheiden sich viele Versicherte, die Versicherungssumme zu reduzieren, um Kosten zu sparen. Dies kann jedoch im Schadensfall tragisch werden, denn es handelt sich dann um eine Unterversicherung. Der Versicherungsnehmer hat also seinen Hausrat nicht vollständig versichert. Dem gegenüber steht die Überversicherung. Der Versicherungsnehmer versichert in diesem Fall eine zu hohe Versicherungssumme, was sich jedoch nicht nachteilig auswirkt. Lediglich die Versicherungskosten erhöhen sich.
Eine Unterversicherung jedoch kann für Versicherte negativ wirken. Wird bei einem Schaden nämlich festgestellt, dass eine Unterversicherung vorliegt, wird die Versicherung nicht den kompletten Schaden übernehmen. Wird der Hausrat beispielsweise auf 50.000 Euro geschätzt, die Versicherungssumme beträgt aber nur 25.000 Euro, wird die Versicherung auch nur 50% des Schadens tragen. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der Schaden geringer ist als die vorhandene Versicherungssumme. Auch bei einem Schaden von 10.000 Euro würden so lediglich 5.000 Euro getragen.
Um zu verhindern, dass die Versicherungssumme zu niedrig bemessen ist, bieten die Versicherungsunternehmen wie die Barmenia, die Allianz oder die HUK den so genannten Unterversicherungsverzicht. In diesem Fall wird die Versicherungssumme anhand der Quadratmeteranzahl der Wohnung ermittelt. Pro Quadratmeter setzen die Versicherungen zwischen 600-650 Euro Versicherungssumme an, so dass die Versicherungssumme bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung bei 36.000 – 39.000 Euro liegt. Da dies dem durchschnittlichen Wert des Hausrates entspricht, würde die Versicherung auch dann noch die Kosten tragen, wenn der Schaden höher wäre.
Ein solcher Unterversicherungsverzicht sollte daher in jedem Fall vereinbart werden und kostet oft nur wenig mehr. Neben der Hausratversicherung ist die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts meist auch bei Wohngebäudeversicherungen möglich. Die Versicherungssumme wird hier nach der individuellen Wohnfläche des Gebäudes ermittelt.
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