Veranstalterhaftpflicht für Vereine

25. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Haftpflichtversicherungen

Auf Vereinsausflügen oder im alltäglichen Leben eines Vereins kann viel passieren. Bei der Benutzung von Vereinseigentum können sich Mitglieder verletzen, die Ausgabe von Lebensmitteln kann zu Erkrankungen führen, auf Ausflügen können Teilnehmer verunfallen oder Dritten Schäden zufügen. Für Sportvereine gilt sogar eine Versicherungspflicht, da das Verletzungsrisiko hoch ist. Für jeden Schaden, der durch eine Veranstaltung im Rahmen der Vereinstätigkeit entsteht, haftet der zuständige Verein selbst – das kann unter Umständen hohe Schäden verursachen.

Die Veranstalterhaftpflicht schützt Vereine vor den Kosten, die sie verursachen können. Grundsätzlich werden sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden übernommen – die weitere Übernahme sowie die genaue Definition des Schutzumfangs hängen von der ausgewählten Versicherungsgesellschaft ab.

Auf Veranstaltungen werden häufig Geräte eingesetzt, die dem Verein gehören. Verletzt sich eine Person daran, hat der Verein die entstandenen Kosten zu tragen. Vereine setzen beispielsweise für Ausflüge Zelte ein oder bauen für Auftritte ihre eigene Bühne auf. Andere Vereine besitzen eigene Sportgeräte, an denen man sich ebenfalls schnell verletzen kann. Die Veranstalterhaftpflicht haftet sowohl für Schäden, die durch die Benutzung eigener Mitglieder entstehen, als auch für solche, die aus der Benutzung durch Dritte anlässlich einer Veranstaltung hervorgehen.

Im Rahmen einer Veranstaltung werden oft auch Speisen und Getränke an die anwesenden Gäste ausgeteilt. Der Veranstalter haftet dafür, sollte etwas mit den Lebensmitteln nicht in Ordnung gewesen sein, sodass die Anwesenden daran erkranken. Den entstandenen Schaden deckt die Veranstalterhaftpflicht.

Mitversichert ist unter anderem die Verantwortung, die der Verein gegenüber seinen Immobilien trägt. Ob Eigentum oder Mietimmobilie – während der Veranstaltung kann es zu Unfällen oder anderen Ereignissen kommen, bei denen die Immobilie schaden nimmt. Problematisch wird das vor allem bei Mietgrundstücken – dann haftet der Verein. Den Schaden übernimmt allerdings die Veranstalterhaftpflicht.

Grundsätzlich lohnt sich eine Veranstalterhaftpflicht für jeden Verein oder sonstige Veranstalter, bei denen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Unfälle können immer passieren – die Versicherung schützt den Vereinsvorstand, zahlende Mitglieder und je nach Veranstaltung dritte Personen vor den immensen Kosten, die dadurch entstehen können.


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