Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

2. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Wenn wieder einmal ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens ins Haus flattert, dann kann sich jeder Kraftfahrer gegen diese seiner Meinung nach ungerechtfertigte Forderung wehren. Allerdings sind Recht haben und Recht bekommen auch vor deutschen Verkehrsgerichten zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Deshalb sollte jeder Führerscheininhaber nur in Begleitung eines erfahrenen Verkehrsrechtlers gegen solche Bußgeldbescheide vorgehen. Diese Anwälte sind beim Gang durch die Instanzen nicht billig, Sachverständige verteuern diese Prozesse zusätzlich. Gut, wer in diesem Fall eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hat, die übernimmt alle Kosten, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Leider ist kein Kraftfahrer vor Unfällen gefeit. Vor allem bei verletzten und getöteten Personen kommt es dann zu einer gerichtlichen Ahndung. Hier bezahlt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ebenfalls alle Kosten und stellt, wenn notwendig, eine Kaution. Schließlich hilft diese Versicherung noch bei der Durchsetzung begründeter Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall.

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung lässt sich bei vielen Gesellschaften als separater Vertrag oder als Bestandteil einer Familien-Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie ist für einzelne Fahrzeuge oder für den gesamten Fuhrpark möglich.

Große Unterschiede gibt es in der Beitragshöhe. Die günstigsten Tarife bieten hier die Direktversicherer, deren Produkte nur über das Internet vertrieben werden. Tarifrechner vergleichen in tabellarischer Form die Angebote und arbeiten die Unterschiede in den Leistungen heraus. Der Verbraucher kann hier in einer Preisspanne zwischen knapp 100 Euro bei der DEVK und 150 Euro Jahresbeitrag für die R+V Versicherung (Familienversicherungen für alle Fahrzeuge) wählen. Optionale Selbstbeteiligungen an jedem Versicherungsfall hilft zusätzlich, Beiträge zu sparen. Vor dem Abschluss sollte jeder Interessent beachten, dass einige Gesellschaften eine Wartezeit verlangen, ehe der erste Versicherungsfall bearbeitet wird.


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