Versicherung für Roller
26. November 2009 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KFZ-VersicherungDie Versicherung für einen motorisierten Roller gehört zur Kategorie der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen. Sie wird auch oft als Leichtkraftrad Versicherung von den Agenturen angeboten, worin Roller und Mopeds mit einem Hubraum zwischen 50 bis hin zu 125 ccm eingeschlossen sind. Die zugehörige Motorenleistung sollte 11 kW nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Halten und Führen eines Rollers ist der Führerschein Klasse A1 sowie ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Höchstgeschwindigkeiten der Leichtkrafträder müssen dabei auf 80 km/h beschränkt sein, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Fahrer, die bereits vor 1980 den Führerschein Klasse 3 (heute Klasse B) erworben haben, dürfen ebenfalls einen Roller fahren. Meist wird ihnen von den Versicherungen sogar ein günstigerer Tarif für die Versicherung Roller angeboten, weil die lange Fahrerfahrung darin Berücksichtigung findet.
Schadensabdeckung
Die Versicherung des Rollers sollte unbedingt Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Wobei der Versicherungsschutz in der Regel stets für ein Jahr gilt. Zusätzlich kann der Fahrzeughalter bei der Versicherung für den Roller zwischen Teil- und Vollkasko, mit und ohne Selbstbeteiligung, wählen. Die Vollkasko greift Schaden regulierend auch bei selbst verschuldeten Unfällen, so dass ein Abschluß hierhingehend immer zu empfehlen ist. Zumal die Versicherung Roller in der Regel nicht besonders teuer ist. Des Weiteren sollte der Fahrzeughalter darauf achten, dass die Rollerversicherung zumindest Europa weit gilt. Dies ist gerade dann von Vorteil, wenn der Roller auf Urlaubsreisen mitgenommen wird.
Sparpotenziale
Steht der Roller überwiegend in einer Garage, vor allem nachts, wird seitens einiger Versicherungsunternehmen ein zusätzlicher Garagenrabatt eingeräumt. Ebenfalls können für den Roller saisonell geltende Kennzeichen beantragt werden, die zumeist in den Monaten von März/April bis September/Oktober gelten. Es muss dann auch nur für diesen Zeitraum eine Versicherung Roller abgeschlossen werden.
Zusatzversicherungen
Die Versicherung Roller wird durch eine Verkehrsrechtschutz Versicherung optimal ergänzt. Benötigt ein Unfallsachverhalt einmal eine gesetzliche Auseinandersetzung zur Regulierung und somit den Einsatz eines Rechtsanwaltes, kann durch diesen Rechtschutz eine optimale fianzielle Abdeckung für den Rollerhalter erfolgen.
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