Versicherungskammer Bayern Feuerinhalt Versicherung
23. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteLandwirtschaftliche Betriebe nutzen in der Regel eine Wohngebäude oder eine Stallversicherung, um bei einem Brand vorzusorgen. Versicherte müssen allerdings bedenken, dass in solchen Fällen zwar die Gebäude und die Gebäudeteile abgesichert sind, das Inventar jedoch nicht. Vor allem in landwirtschaftlichen Betrieben kann es nach einem Feuer daher zu großen Risiken kommen, die nur schwer kalkulierbar sind. Und obwohl eine Gebäudeversicherung vorhanden ist, kann ein Brand daher dennoch den finanziellen Ruin bedeuten.
Landwirte haben bei der Versicherungskammer Bayern daher die Möglichkeit, eine spezielle Feuerinhalt Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung erstattet bis zur Höhe der Versicherungssumme den entstandenen Schaden, wobei die Entschädigung in der Regel zum Neuwert erfolgt, sofern die beschädigten und zerstörten Dinge vor dem Feuer noch im Gebrauch waren. Versicherte, die den Wert ihres Inventars selbst nicht einschätzen können, können alternativ die Versicherungsspezialisten der Versicherungskammer Bayern beauftragen, die die Versicherungssumme anhand der vorhandenen Werte ermitteln. Für diese Versicherungssumme bürgt die Versicherungskammer Bayern sogar und verzichtet auf eine Unterversicherung, selbst dann, wenn der Schaden schließlich höher ist (Garantiehaftung).
Die Feuerhinhaltversicherung der Versicherungskammer Bayern wird in zwei unterschiedlichen Tarifen angeboten. Dies ist zum einen die Standard-Absicherung. Sie erstattet notwendige Abbruch- und Aufräumarbeiten bis zu einer Summe von 3.000 Euro, wobei eine Erhöhung gegen Beitragsaufschlag durchaus möglich ist. Fermentationsschäden werden im Standard-Produkt ebenfalls mit 3.000 Euro erstattet, gleiches gilt für Sachen in Feld- und Reihenscheunen. Bis zur Höhe der Versicherungssumme hingegen erstattet die Versicherungskammer Bayern Wiederherstellungskosten von Akten, Sachverständigenkosten und Mehrkosten für die Wiederbschaffung der zerstörten Waren. Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere werden allerdings nur bis zur Summe von 3.000 Euro erstattet.
Alternativ haben Versicherte der Versicherungskammer Bayern die Möglichkeit, das Plus-Produkt abzuschließen. Abbruch- und Aufräumkosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme überwiesen, auch Überspannungsschäden durch Blitze, Fermentationsschäden und Schwelzersetzungsschäden werden bis zur Versicherungssumme übernommen. Im Unterschied zur Standard-Versicherung wird sogar die Dekontamination von Erdreich bis zur Summe von maximal 5.000 Euro getragen. Im Standard-Produkt sind diese Leistung sowie die Schadenerstattung von Blitzschäden nur gegen Aufpreis versicherbar. Waldbrandschäden sind im Standard-Tarif nicht versicherbar, im Plus-Tarif hingegen werden entsprechende Kosten bis 25.000 Euro erstattet.
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