Vollkaskoversicherung | Möglichkeiten der Beitragssenkung

17. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: KFZ-Versicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Autofahrer zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung nutzen können. Die Vollkaskoversicherung wird daher von allen Versicherungsgesellschaften angeboten, die Verträge zur Autoversicherung abschließen, so zum Beispiel von der AXA, der HUK und der Direkt Line.

Der Deckungsumfang der Vollkaskoversicherung reicht von der Schadensregulierung bei Vandalismus über Wildschäden bis hin zur Regulierung selbst verursachter Schäden. Dabei schließt die Vollkaskoversicherung auch die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein.

Eine Vollkaskoversicherung wird insbesondere dann angeraten, wenn ein neues Fahrzeug oder ein junger Gebrauchter versichert wird, denn Schäden sind hier oft mit hohen Kosten verbunden.
Die Beiträge für die Vollkaskoversicherung berechnen sich anhand verschiedener Faktoren. Hierzu gehören unter anderem die Typklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs. Die Versicherung versucht hierbei zu ermitteln, welche Fahrzeuge in welchen Regionen besonderes häufig in Unfälle verwickelt werden. Dies wird dann durch Beitragsaufschläge berücksichtigt.

Reduzierungen der Beiträge sind zum Beispiel möglich, indem Versicherte eine Selbstbeteiligung einschließen. Diese Selbstbeteiligung wird dann bei einem Unfall fällig. Höhere Selbstbeteiligungen führen dabei zu geringeren Versicherungsprämien, denn die Leistungen der Versicherungen sind entsprechend geringer. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung können beispielsweise Selbstbeteiligungen von 150 – 1.000 Euro pro Versicherungsfall vereinbart werden.

Versicherte, die während eines festen Zeitraums unfallfrei gefahren sind, erhalten von ihrer Versicherung zudem Schadensfreiheitrabatte, die so genannten SF-Rabatte. Damit kann der Versicherungsbeitrag nach 10 unfallfreien Jahren auf nur noch 50-60% gesenkt werden, nach 15 unfallfreien Jahren sinkt der Versicherungsbeitrag auf nur noch 40-45%.

Wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, gehen Versicherte sowohl Rechte wie auch Pflichten ein. Zu den Pflichten gehört beispielsweise, dass das Fahrzeug nur gesetzeskonform genutzt wird, Schäden müssen nach einem Unfall unverzüglich gemeldet werden. Weiterhin verpflichtet sich der Versicherte, den Unfall aufzuklären und so den Schuldigen zu ermitteln. Der Versicherte hingegen hat ein Recht auf Begleichung des entstandenen Schadens. Lediglich dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können, sind die Versicherung von der Leistungspflicht befreit.


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