Wassersportversicherung

29. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere Versicherungen & Vorsorgeprodukte

Wassersport hat im Sommer Hochkonjunktur. Immer mehr Menschen erfreuen sich daran, mit einem Boot über Meere oder Seen zu fahren. Dieser Sport birgt jedoch zahlreiche Risiken, die Sportler mit speziellen Wassersportversicherungen abdecken können. Solche Versicherungen werden unter anderem von etablierten Versicherungsunternehmen wie der Gothaer Versicherung angeboten, aber auch Automobilclubs wie der ADAC haben entsprechende Versicherungsangebote in ihrer Produktpalette.

Zu den Wassersportversicherungen gehört unter anderem die Wassersport-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die Wassersportler Dritten zufügen, etwa wenn andere Boote beschädigt werden oder wenn Personen bei derartigen Unfällen Verletzungen davontragen. Viele dieser Versicherungen weisen dabei Deckungssummen von mehreren Millionen Euro auf, um sowohl bei Sach- wie auch bei Personenschäden ausreichende Leistungen garantieren zu können. Bootsführer sollten beachten, dass diese Versicherung in einigen Ländern, so zum Beispiel in den Niederlanden, bereits Pflicht ist.

Neben der Haftpflichtversicherung für Wassersportler bieten die Versicherungsunternehmen auch eine Kaskoversicherung an. Sie übernimmt eventuell entstandene Schäden am Wassersportfahrzeug sowie dem Zubehör, wenn Sportler einen Unfall erleiden oder wenn die Fahrzeuge durch Blitzschlag, Explosionen bzw. durch Diebstähle oder höhere Gewalten beschädigt werden. Versicherte, die sich für eine solche Versicherung interessieren, sollten jedoch prüfen, ob lediglich das Boot selbst oder auch Beiboote versichert sind. Auch das Werft- und Winterlagerungsrisiko wird nicht in jedem Fall getragen.

Menschen, die als Skipper auf gecharterten Booten tätig sind, übernehmen ein besonderes Risiko, und zwar sowohl für die beförderten Personen wie auch für das Boot selbst. Wer mit diesem Boot andere Menschen oder Boote beschädigt, muss hierfür in vollem Umfang haften. Auch wenn beim Ausflug ein Mensch über Bord geht und dabei verletzt wird, trägt der Skipper in den meisten Fällen das Haftungsrisiko. Dieses wird lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss entstanden ist und der Skipper seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Um sich vor Ansprüchen Dritter zu schützen, sollten Skipper eine Skipper-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Millionenhöhe und wehrt gleichzeitig nicht berechtigte Ansprüche ab.

Wird ein Segelboot gechartert und kann die Reise dann, etwa wegen einer Krankheit, nicht angetreten werden, bieten einige Versicherungen zusätzlich die Reiserücktrittsversicherung für gecharterte Segelboote. Auch dann, wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann, greift die Versicherung und übernimmt die Stornokosten, die an das jeweilige Charterunternehmen zu bezahlen sind.




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