Werkverkehrsversicherung

24. Juli 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Weitere Vorsorgeprodukte

Die Werkverkehrsversicherung ist eine Form der Transportversicherung und ist auch unter dem Begriff Fahrzeuginhaltsversicherung bekannt. Die Werkverkehrsversicherung ist für die Unternehmen interessant, die zur Auftragserfüllung Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren. Hier kann es zum Teil um erhebliche Werte gehen, die bewegt werden. Kommt es nun zu einem Unfall, ist über eine Vollkaskoversicherung nur der Schaden am eigenen Fahrzeug versichert, nicht jedoch die Ladung. Die Werkverkehrsversicherung schließt genau diese Versicherungslücke und versichert die Schäden an der Ladung und an Arbeitsmitteln. Selbst Schäden die beim Be- oder Entladen entstehen, können über diese Versicherung reguliert werden.

Um die Versicherung abschließen zu können, muss ein Warentransport mit dem eigenen Fahrzeug und mit eigenen Fahrern erfolgen und die Ware muss zu unternehmerischen Zwecken befördert werden. Versichert über die Werkverkehrsversicherung sind der Unfall des Transportfahrzeuges und Schäden herbeigeführt durch höhere Gewalt, beispielsweise durch Blitzeis. Auch bei Schäden durch Brand oder Explosion oder dem Diebstahl des gesamten Fahrzeuges deckt die Versicherung die entstandenen Kosten. Ebenso ein Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und ein Raub oder räuberische Erpressung.

Je nach Vertragsbedingungen des Versicherers werden Beschädigungen der transportierten Güter ersetzt. Gegen einen Mehrpreis können beispielsweise noch das Abkommen des Fahrzeuges von einer befestigten Fahrbahn, Unfälle beim Be- und Entladen, ein Achsenbruch und das Platzen von Reisen, sowie das Domizilrisiko versichert werden. Mit dem Domizilrisiko wird der Aufenthaltsort des Fahrzeuges beschrieben. Das Domizil beschreibt den Ort, an dem das Fahrzeug nach dem Laden oder dem durchgeführten Transport abgestellt wurde. In aller Regel ist dies das Betriebsgrundstück des Unternehmens. Es kann aber auch entweder das Domizil des Fahrers oder eines Beauftragten sein. Versicherungstechnisch sind beide Domizile gleichgestellt. Als nicht versicherbares Risiko gelten Güter, die im Rahmen einer Messe, einer Ausstellung, eines Marktes oder dergleichen transportiert und vor oder nach dem Transport abgestellt werden. Versicherungsschutz besteht hier nur für den Zeitrahmen des tatsächlichen Transportes. Je nach Versicherungsunternehmen kann die Werkverkehrsversicherung über die Grenzen Deutschlands hinaus abgeschlossen werden. Dies ist bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer zu klären.


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