Zusätzliche Altersvorsorge für Beamte
4. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: AltersvorsorgeDie Altersvorsorge für Beamte ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Beamte erhalten demnach eine staatliche Pension, um hiermit ihre Kosten im Alter decken zu können. Sie wird von der Bundesregierung festgelegt. Da die Finanzierung der Beamtenpensionen ebenso wie die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr gesichert ist, müssen auch Beamte von gekürzten Rentenzahlungen im Alter ausgehen. Die künftige Beamtenpension wird daher kaum ausreichen, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten und Hobbys zu finanzieren. Aus diesem Grund ist es auch für Beamte wichtig, eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen. Hierfür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die nachfolgend kurz vorgestellt werden sollen.
Zum einen ist es möglich, die zusätzliche Altersvorsorge für Beamte über klassische Sparverträge zu sichern. Hierfür bieten die Banken neben verzinslichen Banksparplänen auch chancenreichere Fondssparpläne an. Zeichnet sich der Banksparplan in erster Linie durch Sicherheit aus, genießen Anleger beim Fondssparplan eine hohe Flexibilität, denn Verfügungen sind auch während der Laufzeit möglich.
Alternativ können Beamte auf die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsunternehmen zurückgreifen. Als Anlage für die private Altersvorsorge stehen beispielsweise Kapitallebens- und Rentenversicherungen zur Verfügung, die je nach Anlagetyp als verzinsliche oder fondsgebundene Variante abgeschlossen werden können. Bei der verzinslichen Variante erhalten Versicherte einen garantierten Vertragszins und werden zusätzlich an den Überschussanteilen der Versicherungen beteiligt. Bei fondsgebundenen Verträgen hingegen werden Versicherte an den Erträgen der jeweils zugrunde liegenden Investmentfonds beteiligt, wodurch eine deutlich höhere Rendite möglich ist. Gleichzeitig sind Anleger aber nicht vor Kursverlusten geschützt, wodurch die Anlage deutlich größere Risiken birgt.
Auch der Staat unterstützt die Bemühungen der Beamten, eine private Altersvorsorge aufzubauen. So können Beamte zum einen die klassische Riester-Rente nutzen und bei Einzahlung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens staatliche Zulagen in Anspruch nehmen. Zu den förderfähigen Anlageformen gehören neben den Bank- und dem Fondssparplan auch die verzinsliche und die fondsgebundene Rentenversicherung. Weiterhin steht als staatlich geförderte Anlageform die Rürup-Rente zur Verfügung. Diese Basisrente sichert Steuervorteile, denn die Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Person steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden. Vor allem gut verdienende Beamte können hiervon profitieren.
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