Zusatzkrankenversicherungen

17. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

Der Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse wurde in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert, um die Ausgaben zu senken und somit die finanziellen Defizite auszugleichen. So können gesetzlich Versicherte beispielsweise keine Kostenerstattung für Sehhilfen mehr beanspruchen, auch werden nicht geringe Zuzahlungen beim Zahnersatz fällig.

Um die vorhandenen Lücken der gesetzlichen Versicherung auszugleichen und die Zuzahlungen zu verringern, können auf Wunsch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese werden von den privaten Krankenversicherungen wie der Barmenia, der HUK Coburg Krankenversicherung oder der ASSTEL Versicherung angeboten und könne von allen gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Einige private Krankenversicherungen haben sogar bereits Kooperationsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossen, um die Vertriebsmöglichkeiten zu erweitern.

Im Bereich der Zusatzversicherungen stehen heute zahlreiche verschiedene Tarife und Optionen zur Verfügung. Der wohl am häufigsten gewählte Tarif der Zusatzversicherungen ist der Zahn-Zusatztarif. Diese Versicherung übernimmt dann bei notwendigem Zahnersatz bis zu 100% der Kosten, wobei die Leistungen der gesetzlichen Versicherung abgezogen werden. Ob Sonderleistungen wie Inlays und Goldfüllungen im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind, muss vor Abschluss geprüft werden. Verbraucherschützer raten immer auch zur Prüfung, ob eine solche Zahnzusatzversicherung tatsächlich sinnvoll ist, denn vor allem junge Menschen mit gesunden Zähnen können die Versicherungsbeiträge auch alternativ ansparen und hiermit die Kosten des Zahnersatzes decken.

Im Bereich der Zusatzversicherungen ist es auch möglich, stationäre und ambulante Tarife abzuschließen. Versicherte werden durch den Abschluss dieser Verträge zum Privatpatienten und können somit alle Vorteile der privaten Behandlung genießen. Zudem ist es möglich, die Kostenerstattung von Heilpraktikerbehandlungen einzuschließen, im Krankenhaus ist zudem die Unterbringung im Einbettzimmer möglich.

Weitere Angebote für Zusatzversicherungen können als Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden. Die Krankentagegeldversicherung, die pro Krankheitstag eine fest vereinbarte Summe überweist, ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll, die nicht auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hoffen können. Arbeitnehmer hingegen benötigen diese Versicherung erst ab der sechsten Krankheitswoche, wenn die Zahlungen der Krankenkasse nur noch rund 67% des vorherigen Nettoeinkommens betragen. Die Krankenhaustagegeldversicherung hingegen lohnt sich für gesetzlich Versicherte, um die anfallenden Zuzahlungen von zehn Euro pro Tag abzufedern.


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